1. Annahme
Der Kunde erklärt, dass die Kommissionsware gegenüber Rechten Dritter sein unbelastetes Eigentum ist.
2. Verkaufszeit
Die Ware wird 3 Monate zum Verkauf angeboten.
Eine Verlängerung von maximal vier Wochen kann nach Absprache vereinbart werden.
Nach Ablauf der Frist ist die nicht verkaufte Ware vom Eigentümer ohne weitere Aufforderung von Seiten Laurelius abzuholen.
Nicht fristgemäß abgeholte Ware gilt als vom Eigentümer aufgehoben und wird dann karitativen Organisationen zugeführt. Ein Vergütungs- und/oder Ersatzanspruch entsteht hieraus nicht.
3. Verkaufspreis / Verkaufserlös
Nach Ablauf der Verkaufszeit ist Laurelius berechtigt, unverkaufte und nicht abgeholte Ware zu Preisen nach eigenem Ermessen zu verkaufen, um das Lager zu räumen.
12 Monate nach Einlieferung der Kommissionsware erlischt jeglicher Anspruch auf Auszahlung des Verkaufserlöses der verkauften Ware.
4. Versicherung und Haftung
Die Kommissionsware ist während der Verkaufszeit gegen Einbruch, Feuer und Wasserschäden bis maximal EUR 25,00 pro Stück versichert.
Eine weitergehende Haftung durch Laurelius - insbesondere für Beschädigung, Verschmutzung oder das Abhandenkommen durch Ladendiebstahl sowie für den Zeitraum nach Ablauf der Verkaufszeit -
wird ausdrücklich ausgeschlossen sofern gesetzlich zulässig.
Die §§ 390 und 395 HGB sind ausdrücklich abgedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Angestellte und alle sonstigen Mitarbeiter von Laurelius.